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Der Bund gibt deutlich weniger Geld für Subventionen aus: ausgehend vom hohen Niveau des Jahres 2009 (rund 28,5 Milliarden Euro) sinkt das Fördervolumen des Bundes im Berichtszeitraum 2009 bis 2012 deutlich um rund 6 Milliarden Euro auf 22,6 Milliarden Euro. Ein Großteil des Subventionsabbaus beruht auf dem deutlichen Rückgang im Bereich der Finanzhilfen sowie im Abbau von Steuervergünstigungen. Begründet wird dies in einer Mitteilung des Finanzministeriums mit der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushaltes: "Der krisenbedingte Anstieg der Subventionen war nur temporär, da die wichtigsten Stützungsmaßnahmen befristet wurden."
Der Bericht zeigt jedoch, dass es sich bei dem Rückgang nicht ausschließlich um das Zurückfahren der Finanzhilfen (zum Beispiel der Abwrackprämie) die zur Abwendung der letzten Krise gewährt wurden, handelt. Vielmehr wird die Relation zwischen Subventionsvolumen und Bruttoinlandsprodukt, die seit 1997 lange Zeit bei 1,1 Prozent lag, im Jahr 2012 auf 0,8 Prozent sinken und sich damit auf historisch niedrigem Niveau bewegen. Insgesamt sinken die Finanzhilfen im Berichtszeitraum um über 4 Milliarden Euro. Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen steigen im Jahr 2010 zunächst leicht an, bevor sie in den Jahren 2011 und 2012 ebenfalls deutlich - um insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro absinken werden. Dies entspricht einem Rückgang von rund 9 Prozent. Wesentlich ist dies auf die auslaufende Eigenheimzulage und die reduzierten Ökosteuervergünstigungen zurückzuführen.
Unverändert ist die gewerbliche Wirtschaft der bedeutendste Subventionsbereich. Im Jahr 2012 kommen der gewerblichen Wirtschaft rund 52 Prozent aller Subventionen des Bundes zugute. Allerdings sinken die Subventionen in diesem Bereich spürbar von über 17 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf knapp 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2012.
Hintergrund:
Nach § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft legt die Bundesregierung alle zwei Jahre dem Bundestag und Bundesrat den Subventionsbericht zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans vor. Der 23. Subventionsbericht umfasst den Berichtszeitraum 2009 bis 2012. Bei den Finanzhilfen stellt der Subventionsbericht auf den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2012 ab. Bei den Steuervergünstigungen wurden alle steuerlichen Regelungen berücksichtigt, für die das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist.
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