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  Home » (HE) EBS muss Fördergelder zurückgeben Donnerstag, 23. Februar 2012   
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Wenn die Mittelverwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird, droht die Rückzahlung von Fördermitteln. Bild: Fotolia. Immer wieder passiert es, dass bei Nachprüfungen festgestellt wird, dass Fördergelder nicht entsprechend dem eingereichten Antrag eingesetzt wurden. Die Folge: Das Geld muss zurückgegeben werden. So fordert jetzt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst von der European Business School (EBS) rund 950.000 Euro zurück. Es handelt sich dabei um den Anteil der Landesförderung zum Aufbau der Universität Wiesbaden und der Law School für die Jahre 2009 und 2010, der nicht in Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verwendet worden ist. Die Rückforderung beruht vor allem darauf, dass bei der buchungstechnischen Abwicklung des Vorhabens besonders zu Anfang Fehlbuchungen erfolgt sind, weil sich die Zuordnung zu dem Projekt im Einzelnen erst einspielen musste.

Grundlage des Bescheids sind die Berichte des von der Ministerin beauftragten Stuttgarter Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ebner, Stolz, Mönning & Bachem über die Prüfung der Zwischennachweise der Verwendung der Fördermittel des Landes für den Aufbau der Universität Wiesbaden / Gründung der EBS Law School für die Jahre 2009 und 2010. Die EBS hatte für diesen Zeitraum insgesamt 17 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten.

"Ich bin froh, dass mit diesem Bescheid der Zustand der Unsicherheit im Hinblick auf die Förderjahre 2009 und 2010 beendet werden kann", sagte Ministerin Kühne-Hörmann. Sie sei, fügte sie hinzu, "zuversichtlich, dass die Hochschule sich jetzt wieder mit aller Kraft den anstehenden Herausforderungen widmen kann.“

So kommen Sie weiter:

Hier finden Sie die EBS 

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