Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) stellt in Kofinanzierung mit dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF) Fördermittel für Umweltschutzberatung bereit. Beratungsleistungen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen eines Unternehmens werden auf Antrag mit bis zu 50% der Beratungskosten bezuschusst.
Auf Grundlage einer Bestandsanalyse (Ist-Situation in Ihrem Unternehmen) arbeiten wir die Schwachstellen Ihres betrieblichen Abfallmanagements heraus und leiten daraus Handlungsempfehlungen zur Optimierung ab.
Wir prüfen, welchen Verpflichtungen Sie nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und dessen untergesetzliches Regelwerk beachten müssen.
Ebenso gehört die Berechnung der wirtschaftlich optimalen Erfassungsstrategie sowie die Selektion der relevanten Zulieferer zum Beratungsumfang.
Wir unterstützen die betriebliche Umsetzung mit klaren Handlungsempfehlungen, Arbeitsanweisungen für Ihre Mitarbeiter und Strukturierung der betriebsinternen Abläufe.
Ziel unserer Umweltberatung ist ein rechtskonformes betriebliches Abfallmanagement zur Vermeidung von Sanktionen, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die Optimierung der Entsorgungsaufwendungen.
Wir arbeiten bundesweit und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragsstellung für den 50%-Beratungszuschuss. |
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